Tiere in Not

06.08.2022 15:38
#1
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Profi-Samtpfote

Tiere gelten in unserem Rechtssystem leider nur als Sachgegenstand und nicht als ein Schmerz empfindendes Lebewesen.
Ansonsten wäre das deutsche Tierschutzgesetz nicht so lasch ausgelegt und der Verzehr, sogenannter Nutztierrassen, wäre damit verboten.
So kommt es immer häufiger vor, dass Hunde, Katzen, Hamster und auch Nutz- und Zirkustiere nicht korrekt gehalten, behandelt oder versorgt werden.


Folgende Situation:
Der Nachbar verreist über einige Tage und lässt seine Katze alleine in der Wohnung zurück.
Es ist mittlerweile der zweite Tag, und noch immer war weder der verreiste Nachbar, noch eine andere Person vor Ort, um die Katze zu versorgen.
Man darf davon ausgehen, dass die Katzentoilette sich nicht selbst reinigt, die Katze ihren Trockenfuttervorrat für 5 Tage, welcher auf dem Fußboden verteilt wurde, schon vertilgt hat und den Dosenöffner fürs Futter, sowie diese komische Wasserquelle noch nicht entdeckt hat, um sich selbst eine Mahlzeit zuzubereiten.

Kurzum, die Katze hat ein großes Problem.

Das ist aber nicht genug, denn der tierliebe Nachbar macht sich langsam auch Sorgen und fragt sich, ob oder was er unternehmen kann, beziehungsweise sollte...

Soll ich? Soll ich nicht?
Nur zu oft steht der engagierte Tierliebhaber als »der Dumme« da, wenn dieser einen Missstand melden will.
Einerseits, weil er seinem Nachbarn nicht schaden will, indem dieser Ärger mit dem Staatsapparat bekommt, anderseits, weil die Tierschutzgesetze so lasch ausgelegt sind und soviel Interpretationsspielraum haben, dass es fast unmöglich scheint, wirklich etwas unternehmen zu können.

Klar, als Denunziant will niemand dastehen und der Nachbar ist kein eiskalter Tierquäler, wie es auf den ersten Blick scheint.
Denn vielleicht ist dem Nachbarn etwas passiert und er kann seine Katze nicht versorgen?
Möglicherweise ist der Nachbar aber doch verreist und hat einen Bekannten damit beauftragt, die Katze zu versorgen.
Nur ist dieser Bekannte, möglicherweise durch einen Unfall, nicht in der Lage, seiner Verpflichtung nachzukommen und dein Nachbar wiegt seinen Schmusetiger in Sicherheit?
Falls eine solche Situation jemals aufkommen sollte, ist der erste Schritt natürlich nicht gleich der Tierschutz!
Eventuell ist man ja im Besitz der Telefonnummer des Nachbarn und fragt direkt bei ihm nach?
Weiß ein anderer Nachbar vielleicht, wo er sich aufhält, oder könnte ein soziales Netzwerk weiterhelfen?
Ist auch diese Möglichkeit ausgeschöpft, bleibt einem nichts anders übrig, aktiv zu werden.

Ist die Gewissensfrage geklärt, kann es losgehen! Aber was ist zu tun, wer ist dafür zuständig und was sollte man beachten?


Es läuft frei nach dem Motto: »Wo kein Kläger, da kein Richter!«

Ob Nachbars-Katze, das Pferd im Zirkus, oder der Ochse auf der Weide.
Wenn einem das Gefühl beschleicht, dass etwas einfach nicht in Ordnung mit der Haltung oder dem Zustand eines Tieres ist, dann hat man das Recht und die moralische Verpflichtung, der Sache auf den Grund zu gehen.
Tiere können schwer das Ordnungsamt, die Polizei oder den Tierschutz anrufen und mitteilen, dass Sie geschlagen, nicht ausreichend gefüttert oder für mehrere Tage sich selbst überlassen werden.
Berührungsängste mit Behörden, die Angst als Denunziant dazustehen oder Gleichgültigkeit, führen dazu, dass Tiere unnötig leiden müssen.
Aber grade, wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist, nicht weiß, ob das Tier leidet oder eine unrechte Situation besteht, muss man sich Gewissheit verschaffen und aktiv werden.

Also weg mit der Berührungsangst und auf ins Gefecht.


Tiermissstand richtig melden

Wer ist nun eigentlich für was zuständig?
Die Verteilung der Kompetenzen übernehmen die Behörden schon alleine, wichtig ist eine detaillierte Aufführung des Missstandes.
Wann habe ich was gesehen? Gibt es Zeugen? Kann ich ein Foto oder Video machen?
Alles was einem als Beweis dienlich ist, sollte zusammengetragen werden.
Auch ein handschriftliches Ereignisprotokoll, in welchem verschiedene Ereignisse mit Datum und Uhrzeit versehen werden, ist ein Beweis.
Ein gut geführtes Ereignisprotokoll, Bildmaterial oder Zeugen sind also unerlässlich.
So können sich die eingeschalteten Behörden oder Vereine, ein Bild vom aufgeführten Missstand machen und haben zugleich einen, oder mehrere Beweise in der Hand.

Mehr als praktisch sind Fotos und Videos. Aber Achtung! Hier darf das Recht am eigenen Bild nicht verletzt werden. Missstände, welche von öffentlichen Plätzen heraus abgelichtet wurden, sind hingegen erlaubt.
Zeugenaussagen sind ebenfalls sehr hilfreich.
Ist der Zeuge in Eile und muss schnell weiter, so reicht der Name und die Anschrift des Zeugen.
Falls seine Aussage erforderlich ist, können die Behörden ihn später anhand der aufgenommenen Daten ermitteln und zur Sache befragen.
Der Tiermissstand ist, so gut es geht, dokumentiert, eventuelle Zeugen sind noch vor Ort oder zur späteren Befragung bereit, dann folgt der Anruf bei der zuständigen Behörde.


Die Polizei
Ist ein Tier in unmittelbarer Gefahr, muss sofort die Polizei verständigt werden.
Werden Tiere geschlagen, sind kurz vorm verhungern oder werden anders gequält, greift die Polizei sofort ein und kontaktiert die zuständigen Behörden.


Das Ordnungsamt
Geht es um die schlechte Haltung eines Tieres, wird dies mit zu wenig Futter versorgt oder nicht artgerecht gehalten, ist das Ordnungsamt zuständig.
Alles was nicht schlimmer ist als der unmittelbare Hungertod, direkte Gewalteinwirkung, quasi alles, was nicht einfach zu belegen ist, geht der Polizei in der Regel nichts an.
Ist keine Gefahr im Verzug, so wird an das Ordnungsamt verwiesen.
Im Beispielfall, mit der zurückgelassenen Katze, ist das Ordnungsamt somit ebenfalls zuständig.
Wenn bereits Beweise vorliegen, können diese sogar beim Ordnungsamt eingereicht werden.


Das Veterinäramt.
Das Ordnungsamt hat eine Missstand-Meldung erhalten und leitet die Angelegenheit an das Veterinäramt weiter. So ist der offizielle Behördengang, welcher natürlich etwas Zeit in Anspruch nimmt.
In der Regel kann das Veterinäramt aber auch sofort über jegliche Tiermissstände benachrichtigt werden.
Ist der Ochse auf der Weide zu abgemagert oder wird in der Nachbarschaft offensichtlich ein Tier gequält, so ist das Veterinäramt bei einer Meldung dazu verlichtet, in dieser Sache aktiv zu werden und das Tier von einem fachspezifischen Arzt untersuchen zu lassen.
Wichtig ist, dass diese Meldung schriftlich erfolgte und nicht nur via Telefon.
So kommen keine Missverständnisse auf und das Amt muss, rein rechtlich, handeln.


Der Tierschutzverein
Zwar kann man auch den örtlich ansässigen Tierschutzverein als erstes über einen Missstand informieren.
Das Problem, was die Tierschutzvereine nun mal haben ist, dass diese keine rechtliche Handhabe besitzen, beispielsweise ein Tier aus schlechter Haltung zu konfiszieren, dem Halter Auflagen zu erteilen oder diesem Strafen zu verhängen.
Freilich würde der Tierschutzverein gerne helfen und mehr unternehmen, als dieser eigentlich dürfte, aber ihm sind die Hände gebunden.
Tierschutzvereine sind darauf angewiesen, ob und wie die Behörden entscheiden, um letztendlich ein Tier aus schlechte Haltung zu befreien.


Alles richtig gemeldet, ein Missstand liegt vor, aber nichts passiert?
Ob Ordnungs- oder Veterinäramt, die Behörden bleiben vom eingegangenen Missstand unbeeindruckt und verweisen darauf, dass der Nachbar aus dem Beispielfall bald wieder kommt, der Zirkusaffe, welcher im Käfig der prallen Sonne ausgesetzt ist, dieses Klima gewöhnt ist und der Ochse auf der Weide halt alt ist und sicher bald zum Abdecker kommt.
Die Ausreden etwas zu unternehmen sind nicht minder vielfältig als frech und falsch.
Denn die Behörden werden leider zu oft, was Tierschutz angeht, ungern aktiv.
So kann es also passieren, dass der Tierliebhaber mit seinem Anliegen vom Tierschutzverein, zum Ordnungsamt und vom Ordnungsamt, zum Veterinäramt weitergereicht wird.
Beim Veterinäramt gibt es das Gleiche zu hören und die Reise geht zurück zum Ordnungsamt.

Zwar haben die Behörden die rechtliche Handhabe, nutzen diese aber nur ungern.
Woran liegt das?
Die Behörden sind oftmals überfordert, haben zu wenig Personal oder fürchten sich vor den rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ein Tier aus schlechter Haltung konfiszieren, Strafen verhängen oder Auflagen erteilen müssen.
Der Besitzer, ob dieser nun im recht ist oder nicht, kann klagen und das kostet den Behörden mehr, als es diesen einbringt.


Wunderwaffe Tierschutzorganisationen.
Als allerletzte Instanz können private Teileschutzorganisationen wie zum Beispiel: »Peta Deutschland«, helfen.
Hier reicht es, wenn die Situation genau geschildert wird.
Ebenfalls mitzuteilen ist, wer schon in dieser Angelegenheit konsultiert und was bisher von der jeweiligen Behörde unternommen, beziehungsweise ausgesagt wurde.
Nationale oder internationale Tierschutzorganisationen haben eine große mediale Wirkung, eine erstklassige Rechtsabteilung und sind in sozialen Netzwerken stark präsent.
Somit ist es nicht unüblich, dass das Einschreiten einer dieser Organisationen schon genügend Druck auf die jeweiligen Stellen ausübt und tatsächlich etwas passiert.
Online-Petitionen, Bürgerbegehren oder Demonstrationen wurden schon des Öfteren gestartet und haben schon vielen Tieren das Leben gerettet.

Also, wer hartnäckig ist, sich den Wind nicht aus den Segeln nehmen lässt und richtig vorgeht, kann viel bewirken.

Berührungsängste sind fehl am Platz, wenn es um Lebewesen geht, welche keine Lobby haben und sich nicht selber helfen können.
»Nur ein gerettetes Tier«, ist der falsche Denkansatz. Jedes Lebewesen ist von Wert und somit auch wert, sich dafür einzusetzen.

Es ist meist eine schwierige Situation, abhängig von vielen Faktoren. Möchte man doch niemanden zu Unrecht anklagen.
Wie würdet ihr im Verdachtsfall reagieren?

Gruß
Christiane

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